Gesetzliche Regeln für E-Bikes
In der Schweiz gelten für das Fahren von E-Bikes einige gesetzliche Regeln, die es zu beachten gilt. Hier sind einige wichtige Punkte:
- E-Bikes müssen mit fest angebrachter Beleuchtung ausgestattet sein, die nach vorne und nach hinten strahlt. Zusätzlich sind Rückstrahler erforderlich, um von hinten gesehen zu werden.
- Seit dem 1. April 2022 müssen E-Bikes tagsüber mit eingeschaltetem Licht fahren.
- Eine Geschwindigkeitsübertretung kann mit einer Busse von 30 Franken geahndet werden. Dies gilt, wenn die tatsächliche Geschwindigkeit nach Abzug der festgelegten Geräte- oder Messunsicherheit überschritten wird.
- Jedes E-Bike muss mit einer Veloglocke ausgestattet sein.
- Das Tragen eines Velohelms ist nur für das Lenken von schnellen E-Bikes Pflicht. Es wird jedoch allgemein empfohlen, auch beim Fahren von E-Bikes einen Helm zu tragen, um sich im Falle eines Unfalls zu schützen.
Es ist wichtig, dass Tourteilnehmer diese Regeln beachten, um sicher und rechtlich korrekt unterwegs zu sein. Es empfiehlt sich, sich vor der Tour über die geltenden Gesetze und Vorschriften in der Schweiz zu informieren.